Re: Öffnungsklausel für Beamte - noch eine Frage (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 01.05.2008, 17:12 (vor 6052 Tagen) @ Zoe

Ja - Nein - Ja!
Vgl. Sie die Broschüre zur Öffnungsaktion unter www.pkv.de

Es gibt keinen Wahltarif!
Es gibt nur

den Standardtarif (teils unter GKV-Niveau), ab 1.1.2009 den beihilfekonformen Basistarif (auf GKV-Niveau) (Kontrahierungszwang ohne Zuschläge),

den Normaltarif (Kontrahierungszwang mit max. 30% Zuschlag),

die Wahlleistungen Chefarzt und Zweitbettzimmer im Normaltarif (Kontrahierungszwang mit max. 30% Zuschlag im Bund und den Ländern, in denen Wahlleistungen beihilfefähig sind),

die Wahlleistungen Chefarzt und Zweitbettzimmer im Beihilfeergänzungstarif (kein Kontrahierungszwang in den Ländern, in denen Wahlleistungen beihilfefähig sind) und

den Beihilfeergänzungstarif Einbettzimmer, Zahn, Brille, je nach PKV auch Kur+Reha und Hilfsmittel (überall kein Kontrahierungszwang).

Je nach dem, wer Beihilfeträger ist, gilt jeweils ein anderer Kontrahierungszwang, da der Kontrahierungszwang nur den Standard- und Normaltarif betrifft und maximal das leistet, was die Beihilfe des entsprechenden Beihilfeträgers leistet.


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