Re: GoÄ Höchstsätze (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 23.11.2008, 03:49 (vor 5850 Tagen) @ Christian

Eine vielleicht wichtige Anmerkung zu den Höchstsätzen:
Im Jahr 2006 wurden nur in 0,66% der Fälle bei stationärer Behandlung Steigerungssätze über 3,5-fach verlangt.
Da ja die Gerichte auch entschieden haben, dass ein hilfebedürftiger Patient mit Wahlleistungsversicherung nicht in einer Notlage gezwungen werden darf, entweder mehr als 3,5 zu zahlen oder mit dem Assistenzarzt Vorlieb zu nehmen, treten diese Steigerungsätze rechtmäßig (d.h. sie müssen bezahlt werden) nur bei planbaren Behandlungen auf.
Wenn man zudem bedenkt, dass bei die meisten Beamten mit Wahlleistungsbeihilfe die Wahlleistungslücke der Beihilfe über dem 3,5-fachen Satz nicht versichert haben, und die Beamten aber ca. 50% der Privatpatienten ausmachen, erklärt auch, warum in staatlichen Kliniken fast nie mehr als 3,5 abgerechnet wird.

Dass Privatkliniken schon bei den Tagessätzen (=Ersatz für die Regelleistung) erhöhte Sätze verlangen, die weder die GKV (wenn überhaupt ein Teil genehmigt wird, was ja Voraussetzung für Zahlung der Restkosten durch Zusatz-PKVen ist) noch die Beihilfe und auch die meisten Zusatzversicherungen (einer der wenigen Ausnahmen wäre hier der SM9, wurde ja schon erwähnt) nicht zahlen, muss auch erwähnt werden. Und auch die DKV wird sich dann gegen Mondpreise wehren bei den Regelleistungen wehren, ich sage hier nur Alpha-Klinik!
Und wenn wir beim Thema Prof. Mang sind: Da stellt sich die Frage der medizinischen Notwendigleit in einer Schönheitsklinik bei allen Bedingungen, da in den MBKK des PKV-Verbands!


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