GoÄ Höchstsätze (Private Krankenversicherungen)

Ernst M., Freitag, 21.11.2008, 13:05 (vor 5852 Tagen)

liebes forum, wie ist es zu bewerten, dass eine stationäre zusatzversicherung über die goä-höchstsätze hinaus nur nach vorheriger genehmigung leistet? ist das eine bedeutsame einschränkung? soweit ich es sehe ist es nicht so beudeutsam, sondern nur pflicht zur vorherigen abklärung, denn nach den mbkk kann der versicherer ja die leistung sonst immer auf das medizinisch notwendige maß herabsetzen...
gruß, ernst


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