Re: GoÄ Höchstsätze (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Samstag, 22.11.2008, 22:40 (vor 5850 Tagen) @ Ernst M.

@joachim
Halte ich auch so! :-)
In dem Fall sah ich ein gewisses Risiko, dass der "interessierte Laie" die genannten Gesellschaften als Empfehlung wahr nimmt, zu einem Vertreter rennt und einen stationären Zusatztarif abschliessst. Der "normalo" geht nicht davon aus, dass es noch mehrere ZKV-Tarife bei der Versicherung gibt..! Zumindest ist das meine Erfahrung.

@ernst
Nennen Sie uns doch mal bitte die Tarife/Gesellschaften. 1-Bett oder "nur" 2-Bett.
Ansonsten ist Tarif 1 besser, da Sie vorher keine Einwilligung einholen "müssen" um eine Erstattung über 3,5 zu bekommen.
Bei Tarif 2 geht von vornherein gar nichts ohne Zustimmung.

Ansonsten kommt das Gleiche bei raus. Alle Versicherer haben diese oder ähnliche Formulierungen. Liegt auch auf der Hand wenn man bedenkt, dass ein Arzt ja auch einen 25-fachen Satz abrechnen kann (Dr.Mang, Bodenseeklinik für eine Nasen-OP).
Wenn es einen unbeugsamen Rechtsanspruch auf +3,5 ohne vorherige schriftliche Genehmigung gäbe, bitte her damit. Ich kenne da einige Ärzte mit denen ich teilen würde! ;-)


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