Re: GoÄ Höchstsätze (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Samstag, 22.11.2008, 15:45 (vor 5850 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo!
Ich präzisiere noch ein wenig...auf gleicher Grundlage.
Will ein Arzt über die GOÄ-Höchstsätze ( 3,5) liquidieren, muss er sich vorher die schriftliche Einwilligung (Abdingungserklärung) des Patienten einholen.
In diesem Falle, egal welcher Tarif & bei welcher Gesellschaft, sollte man sich dies immer vorher von der Gesellschaft absegnen lassen!
Das Thema ist zu komplex, weil jeder Versicherer so seine eigene Handhabe hat, was "ggfs" über 3,5 als erstattungsfähig anerkannt wird. Zudem gibt es bei einigen Gesellschaften mehrere stationäre Zusatztarife! Die Axa sagt z.B. für den Komfort (41,50 €) grundsätzlich "nein", aber:"In medizinisch besonders begründeten Einzelfällen leisten wir auch über den Höchstsatz hinaus, wenn wir dies vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt haben".
Der KG1 (76,43 €) der Axa (Verzeihung Hr. Roehl, aber Sie müssten das schon korrekter formulieren):
"In Erweiterung der Nr. 10 TB 2008 "Gebührenordnungen" werden für vom liquidationsberechtigtem Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen für die Operation selbst, nicht jedoch
für sonstige im Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen aufgeführte Nummern, im tariflichen Rahmen auch ohne vorherige Zusage Kosten bis zum 5-fachen Satz der Gebührenordnung
für Ärzte erstattet...".
Hier noch die Info: "KG2" (52,59 €) + "KHT1" über 40 € zur Deckung des 1-Bett-Zuschlages, kostet: 72,59 €;
Der etwas schwächere Tarif (aber auch +3,5) 346/20 (Alt-DBV-Winterthur): 60,80 €.

Im "SW1" (64,99 €) der DKV, sagt grundsätzlich "nein", aber gilt in der Praxis: "Bei lebensrettende Maßnahmen & Organtransplantationen sind über den Höchstsatz der Gebührenordnung liegende Aufwendungen erstattungsfähig."

Der "SM9" (70,25 €) der DKV sagt grundsätzlich "ja", aber: "Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen dieser Gebührenordnung liegende Aufwendungen, die
durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind."

Die Hallesche (CSA100+CSW1 für 51,95 €) sagt grundsätzlich einmal "Ja", aber halt alles im Rahmen.

Als GKV-Versicherter würde ich mir auch einmal den Ergänzungstarif der eigenen GKV anschauen!
Sind Sie zufällig bei der Dräger & Hanse versichert, kostet Sie der Tarif lediglich 50 €.

LG Chris




gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum