Re: GoÄ Höchstsätze (Private Krankenversicherungen)

Ernst M., Samstag, 22.11.2008, 19:00 (vor 5850 Tagen) @ Ernst M.

Danke für Eure Antworten! Meine Frage ging eher in die Richtung, welchen Tarif man vorziehen sollte, wenn man folgende 2 Tarife zur Auswahl hat:

Tarif 1 leistet über GoÄ, aber nach den MBKK nicht im folgendem Fall: "Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen." (so bspw. bei Arag oder AO glaube ich)

Tarif 2 leistet auch über GoÄ, aber nur nach vorheriger Zustimmung des Versichers und ist billiger und auch sonst besser. daher würde ich den eigentlich vorziehen.

Hat man bei Tarif 2 irgendwie einen Anspruch auf Zustimmung, oder ist man da dem Wohlwollen des Versicherers ausgeliefert?

sicher ist dies gar nicht so relevant, da nach pkv-verband nur 1% der rechnungen über goä hinausgehen; aber die entscheidung für eine stat. ergänzungsvers. ja doch eine langfristige entscheidung...

Gruß, Ernst M.


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