Re: Bargeld für U-Untersuchungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Sora, Freitag, 12.12.2008, 13:06 (vor 5830 Tagen) @ Ehemann

Klar kann man grundsätzlich die Kasse wechseln wie man will - immer vorausgesetzt, dass keine Bindefrist besteht.
Mit Abschluss eines Wahltarifes geht man aber freiwillig eine Bindefrist von normalerweise 3 Jahren ein. Ich weiß nicht, ob der Tarif, den die DAK angeboten hat, dies beinhaltet. Ich würde aber auf jeden Fall nachfragen!
Auch beitragsfrei Versicherte sind Mitglieder! Schließlich zählt jeder beim RSA und ab 2009 beim Gesundheitsfond für die Zuteilung der Geldmittel mit.


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