Re: Bargeld für U-Untersuchungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Sora, Freitag, 12.12.2008, 11:15 (vor 5826 Tagen) @ Ehemann

Also ich kann mir so ein Verhalten durchaus vorstellen.
Ein Nachweis über irgendwelche Vorsorgeuntersuchungen ist doch schnell getrickst, wenn die Kasse das so will.
Der Clou liegt ja meistens darin, dass man mit Abschluss eines solchen Wahltarifes meist eine Bindefrist von 3 Jahren eingeht. Wurde so was erwähnt?
Somit hätte Ihre Frau nihct nur die Kündigung widerrufen, sonder sich auch noch für weitere 3 Jahre an die DAK gebunden (ohne Kündigungsrecht). Da kann man doch dann gern mal ein paar hundert Euro anbieten, oder?! ;-)


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