Re: Bargeld für U-Untersuchungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Ehemann, Freitag, 12.12.2008, 11:38 (vor 5826 Tagen) @ Sora

Hallo Sora,
vielen Dank für deine Mail.
Das mit den 3 jahren ist mir neu. Was meinst du mit "Ohne Kündigungsrecht". Ich kann doch die Krankenkasse immer wechseln wann ich will. Da muss ich mich noch mal erkundigen.

Komisch ist aber auch das meine Frau in Elternzeit ist und keine Beiträge zahlt.

Aber scheinbar hat die Krankenkasse noch genug Geld.


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