Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)

life-performer, Montag, 31.05.2004, 14:10 (vor 7480 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,
ich bin kein Jurist. Deshalb kann ich hier nur meine Meinung zu deiner Fragestellung abgeben:
Mit der Einlegung eines Rechtsmittels würde die Taunus BKK die Rechtskraft des Urteiles der 1. Instanz verhindern. Wenn du die Rechtskraft des Urteils aber nicht weiterbetreiben möchtest und somit die Nichtrealisierbarkeit des Urteils in Kauf nehmen würdest, wäre m.E. die Angelegenheit für dich erledigt.
Auf der Seite www.kapiertnix.de konnte ich allerdings lesen, dass die Taunus BKK bei den ersten Urteilen gegen sie keine Rechtsmittel eingelegt haben soll.
Die nächsten Tage werden das neue Verhalten der Taunus BKK zeigen und dann werden wir alle Gewissheit haben, wie es weitergehen wird.

Gruß life-performer


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum