Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)

life-performer, Sonntag, 30.05.2004, 19:55 (vor 7481 Tagen) @ Michael

"Hallo Michael,

bislang soll die Taunus BKK noch nirgends in Berufung gegangen sein. Das konnte ich auf der Seite www.kapiertnix.de lesen. Insbesondere das Düsseldorfer Urteil spricht ja eine sehr deutliche Sprache. Da ist es eigentlich unwahrscheinlich, dass ein anderes Sozialgericht oder eine höhere Instanz die Sache anders sehen wird.
Interessant ist auch, ob die Taunus BKK weiterhin Kündigungen aufgrund des Sonderkündigungsrechtes ablehnt, da sie ja ihre rechtlich als falsch beurteilten Begründungen nicht mehr verwenden darf. Da müßten die sich nun schon neue Begründungen einfallen lassen.
Ich habe heute einen kleinen Pfingstausflug gemacht und meine Klageschrift erstmal beim Sozialgericht eingeworfen....;-)
Sollte wider Erwarten eine 2. Instanz erforderlich werden, werde ich nochmals mit meiner Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen. Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommen wird.

Gruß life-performer"


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