Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)

life-performer, Montag, 31.05.2004, 09:10 (vor 7481 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,

für eine Untätigkeitsklage ist eine angemessene Frist erforderlich. Die ist in deinem Fall aus meiner Sicht noch nicht erreicht.

Aufgrund der neuen Urteile würde ich aber die Kündigung mit Hinweis auf diese Urteile nochmals zur Krankenkasse hinfaxen und gleichzeitig den Gang zum Sozialgericht androhen.

Ob das hilft, bleibt dahingestellt. Du wirst dich da wohl noch etwas gedulden müssen.

Außerdem muss mal abgewartet werden, wie die Taunus BKK nach den Urteilen allgemein reagiert. Es ist ja nach wie vor nicht auszuschließen, dass sie dir nun in wenigen Tagen die gewünschte Kündigungsbestätigung schicken...

Gruß life-performer


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