Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)

life-performer, Samstag, 29.05.2004, 16:27 (vor 7482 Tagen) @ Mike

Hallo Mike,
es entstehen dir im wesentlichen nur die Portokosten (0,56€) und die Kosten für das Briefpapier. Prozesskosten fallen in der ersten Instanz beim Sozialgericht nicht an. Du benötigst selber keinen Anwalt. Musterklageschreiben gibts hier im Forum ja mehrere. Wenn du im mehr als unwahrscheinlichen Fall verlieren solltest, darf die gegnerische Seite eine Erstattung der Anwaltskosten nicht verlangen, weil die SG dies auch schon in der Vergangenheit mit dem Hinweis auf die vorhandene Rechtsabteilung der Krankenkassen abgelehnt haben.
Ich kann dich daher nur ermuntern zu klagen!
Wenn du willst, kannst du dich auch einer Klagegroup anschließen. Dazu müsstest du faxenbaer@web.de mal anmailen.
Welches Sozialgericht ist denn für dich zuständig?
Der bundesrepublikanische Flickenteppich der Klagenden gegen die Taunus BKK schließt sich mehr und mehr....

Gruß u. schönes WE life-performer


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