Re: Klage Sozialgericht (Krankenkassenrecht)

Holger, Samstag, 29.05.2004, 17:16 (vor 7482 Tagen) @ life-performer

Hallo zusammen,

zu dieser Frage habe ich von einem Richter folgende Anwort per Mail bekommen:

Wenn Sie als Krankenversicherter gegen einen Bescheid ihrer Krankenkasse klagen,
tritt die Krankenkasse zwar als Beklagter im sozialgerichtlichen Verfahren auf.

Sie bedient sch in aller Regel aber - wie die anderen Sozialversicherungsträger auch -
eines Mitarbeiters als Sitzungsvertreter, d.h. entsendet keinen
Rechtsanwalt (Ausnahmen kommen aber in Betracht, wenn sie gegen eine
PRIVATE Pflegeversicherung klagen).

Falls Sie die gesetzliche Regelung nachschlagen wollen: § 193 Abs. 4 in
Verbindung mit § 184 Abs. 1 und § 183 Sozialgerichtsgesetz.


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