Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Stefan Waltering @, Donnerstag, 25.11.2004, 22:12 (vor 7302 Tagen) @ Joachim

Hallo Joachim, also: Steuererklärungen auf Anforderung der BKK zeitnah bereitgestellt, Einkommen von Jahr zu Jahr etwas niedriger ausgefallen. Die Crux ist das die BKK es einfach 4 mal nicht geschafft hat aus den angegebenen Daten den korrekten Beitrags zu berechnen, und das jetzt auf einen Schlag nachholen möchte. Das Schreiben beginnt mit den Worten : Entschuldigen Sie das wir erst jetzt dazu kommen Ihren Beitrag endgültig zu berechnen... Das kann doch irgendwie nicht sein, oder ?! Auch steht in dem Schreiben nicht was ich bislang tatsächlich eingezahlt habe, keine zugrunde gelegten Beitragssätze etc. etc. . Das Alles muss ich mir jetzt zusammensuchen um zu überprüfen ob die Forderung von 3900,00 EUR überhaupt rechnerisch richtig ist. Na ja, Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen, und wenn es mich auch Ohren und Ei.. kostet ! LG Stefan


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum