Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Stefan Waltering @, Mittwoch, 24.11.2004, 19:54 (vor 7303 Tagen) @ Tobi

Vielleicht hast Du ja Recht, aber es ist doch schon ein Hammer das eine Körperschaft öffentlichen Rechts es nicht geregelt bekommt was in tausenden Steuerbüros und Firmen tagtäglich korrekt gehandhabt wird! Diese "Nachzahlung" entspricht einem monatlichen Mehrbetrag von über 80,00 EUR ! Uns das ganze wird kurz vor Ende der Verjährung dann abgewickelt. Um es noch mal klarzustellen : Mein Verdienst wurde jährlich anhand von Steuerbescheiden nachgewiesen, d.h. die BKK hat sich insgesamt 4 mal verrechnet! Find ich schon Komisch...


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