Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Joachim, Donnerstag, 25.11.2004, 08:21 (vor 7303 Tagen) @ Stefan Waltering

Hast Du evtl. Deine Steuerklärungen verspätet bereitgestellt, die dann evtl. auch noch ein höheres Einkommen als die seinerzeit angegebenen Einkommen beinhalteten ?
Wenn das so ist, dann bist Du zu Recht "fällig", weil das Bundesversicherungsamt das als eine amtliche Unterlage für die Beitragsfestsetzung sieht und dann eine auf eine Beitragsnachberechnung besteht. Beitragsminderungen sind dagegen immer erst für die Zukunft ab 1. des Folgemonats mögich. Das müßte aber in dem Bescheid der BKK stehen und gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Indirekt bis Du also an der wahnsinnig hohen pro Kopfverschuldung der BKK mit schuldig. Lege doch gegen den Bescheid der BKK Widerspruch ein, dann kannst Du hinterher beim Sozialgericht kostenlos die Klage einreichen. Es kann aber sein, dass Dir der Richter dann die Ohren oder Ei... abreißt, weil Du uneinsichtig bist.


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