Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Stefan Waltering @, Donnerstag, 25.11.2004, 22:17 (vor 7302 Tagen) @ Trabbifahrer

Hallo Trabbifahrer, Berechnungsgrundlage ist ja das auf meinem Einkommenssteuerbescheid angegebene Einkommen. Das habe ich auch korrekt an die BKK gemeldet. Ich werde die von Dir genannten Daten aber auf jeden Fall noch anfordern. Danke ! LG Stefan


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