Re: Beitragsnachforderung BKK Für Heilberufe (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Donnerstag, 25.11.2004, 08:03 (vor 7303 Tagen) @ Stefan Waltering

Hallo Stefan, anhand Deiner vagen Formulierungen läßt sich die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehen. Lass Dir doch bitte mal eine Gegenüberstellung nach Monaten, Berechnungsgrundlage KV/PV alt, Beitrag KV/PV alt, Beitragssatz alt sowie Berechnungsgrundlage KV/PV neu, Beitrag KV/PV neu sowie Beitragssatz neu zusenden.
Zusammen mit der Begründung, was zur Nachberechnung geführt hat sowie den entsprechenden Beitragstabellen.

Falls der Fehler bei der BKK lag, ist von einem rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakt auszugehen (deine Beitragseinstufung), welche nur in die Zukunft aufgehoben werden können. Ist zwar eine dünne Konstruktion meinerseits, aber (theoretisch) denkbar.

Sollte der Fehler bei Dir gelegen haben (wird ja aus der Begründung hervorgehen) ist die Nachberechnung i.O..


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