Re: ktpBKK und BIG fusionieren (Gesetzliche Krankenkassen)

Reiniger, Thomas @, Dienstag, 21.07.2009, 15:26 (vor 5605 Tagen) @ platon67

als Ergänzung:

betriebswirtschaftlich rechnet man die Personalkosten der KK-Mitarbeiter mit, die bis zur 2. Instanz auch vor Gericht erschienen und das Widerspruchsverfahren jahrelang in der Korrespondenz betreuen. Die enorme Korrespondenz bindet Mitarbeiterkapazitäten und produziert Verwaltungskosten. Mitarbeiter der KK arbeiten ja nicht ehrenamtlich.Auch gutachterliche Tätigkeit der beiden Gutachter durch den MD sind erheblich und schlugen ebenso zu Buche wie deren Besuchskosten.

Reise- und Übernachtungskosten zum Gerichtsort trägt der Petent leider selbst, er erhält jedoch, wie in unserem Fall, nachdem das Verfahren ohne Anwalt und durch die Selbstvertretung vor Gericht gewonnen werden konnte, natürlich nach 4 Jahren Zinsen für entgangene Leistungen.

Kosten für Gutachten der Therapeuten und Ärzte trägt der Petent.

Eine betriebswirtschaftliche Sicht ist manchmal wichtig, um das Gesamtverfahren beurteilen zu können.


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