Re: ktpBKK und BIG fusionieren (Gesetzliche Krankenkassen)

platon67, Dienstag, 21.07.2009, 13:53 (vor 5605 Tagen) @ Reiniger, Thomas

für den interssierten Leser:

Die Klage vor dem Sozialgericht kostet die Kasse maximal die Gerichtsgebühr in Höhe von 150,00 EUR - unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Ich gehe davon aus, das sich die Kasse nicht anwaltschlich vertreten lässt - falls doch ,dürften auch diese Kosten im überschaubaren Bereich liegen....

Die Verfahrensdauer kann ja auch schlecht der KK angelastet werden - das liegt leider an den völlig überlasteten Sozialgerichten .....

Und : Es ist ein Trugschluss, wenn Versicherte glauben, die KK nehme die ablehnende Entscheidung zurück, weil der Versicherte Klage einreicht. Auch wenn bestimmte Ratgebersendungen dieses immer wieder suggerieren...

Und: Der Versicherte hat ja das gute Recht seinen Anspruch vor dem Sozialgericht geltend zu machen - er muss dann aber entsprechend Geduld aufbringen.....

Ansonsten scheint es sich hier fast um eine vergnügungssteuerpflichtige Kommunikation zwischen den Parteien zu handeln - wegen fehlender Hintergrundinformationen verkneif ich mir die weiteren Kommentare ;-))

Und : Ich arbeite nicht bei der besagten Kasse - sondern bin ein amüsierter aber neutraler Mitleser.....


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