Re: studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)

Roland, Freitag, 17.02.2006, 19:13 (vor 6854 Tagen) @ julimami

Hallo,

ich würde mir den Namen und das Datum des Gesprächs notieren. Wichtig ist auch, dass es die Erhöhung des Arbeitsentgelts rechtzeitig erfolgt: Sonst kann es sein, dass es nur als geringfügige Schwankung angesehen wird.
Ggf. sind vom Verdienst als Studentin noch 920 EURO jährliche Werbungskostenpauschale abzuziehen. Wenn der Verdienst dann unter 350 EUR bzw. 400 EUR liegt, entsteht keine eigenen Mitgliedschaft!!! Am besten mit der Personalabteilung und Beitragsabteilung der Krankenkasse klären!
Gruß
Roland


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