Re: studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)
Hallo,
als Mitglied einer Krankenkasse erhält man max. 13 EUR täglich Mutterschaftsgeld (der Krankengeldanspruch ist hierbei nach § 200 RVO = Reichsversicherungsordnung ohne Bedeutung).
Als Familienversicherte erhält man Bundesversicherungsamt (siehe Internetseite) maximal 210 EUR für die gesamte Dauer (nicht täglich), wenn man einen Minijob hat. (§13 Mutterschutzgesetz)
Viele Grüße
Roland