Re: studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)

Roland, Dienstag, 14.02.2006, 19:22 (vor 6857 Tagen) @ Sora

Hallo,

nach § 200 RVO haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie eine Beschäftigung oder Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Gesetzestext spricht hier eindeutig von "oder".
Der krankengeldanspruch ist hier völlig egal.

Zum Nachlesen hier der Wortlaut:
Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld


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