Re: studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)

Sora, Montag, 13.02.2006, 14:28 (vor 6858 Tagen) @ julimami

So ganz richtig siehst du das nicht! Leider wirfst du einige Sachen durcheinander.

Studentinnen in der Pflichtversicherung für Srudenten, sind zwar selbst Mitglied einer Krankenkasse, haben aber trotzdem keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, weil dies keine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch ist. Es spielt also hier keine Rolle, dass du noch familienversichert bist.

Da du einen Minijob hast, steht dir jedoch pauschaliertes Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt zu. Die genauen Voaussetzungen sowie ein Antragsformular kannst du dir auf der Seite www.bva.de ausdrucken.

Alles Gute für dich und das Baby
Sora


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