Re: studentische kv für mutterschaftsgeld (Krankenkassenrecht)
Hallo nachmal,
vielen Dank für die schnellen und guten Infos. Hab mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse gesprochen, bei der ich bisher familienversichert bin.
Der hat sich erkundigt und meint auch daß ich, wenn ich mich mindestens 6 Wochen vor der Geburt freiwillig über die studentische KV versichere, Anspruch auf die 13€ pro Tag habe.
Würde das im April in Angriff nehmen. Mein Fall scheint ja eher die Ausnahme zu sein. Soll ich mir die Zusicherung deshalb lieber nochmal schriftlich geben lassen, damit es zu Beginn der Mutterschutzfrist keine Diskussionen gibt oder reicht die bisherige Info von Seiten der Krankenkasse und der von Roland zitierte Gesetzestext?
Liebe Grüße und danke!
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- studentische kv für mutterschaftsgeld -
julimami,
13.02.2006, 11:50
- Re: studentische kv für mutterschaftsgeld - Sora, 13.02.2006, 14:28
- Re: studentische kv für mutterschaftsgeld -
Roland,
13.02.2006, 18:08
- Re: studentische kv für mutterschaftsgeld -
Sora,
14.02.2006, 08:20
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Roland,
14.02.2006, 19:22
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julimami,
17.02.2006, 17:48
- Re: studentische kv für mutterschaftsgeld - Roland, 17.02.2006, 19:13
- Re: studentische kv für mutterschaftsgeld - Sora, 20.02.2006, 08:17
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julimami,
17.02.2006, 17:48
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Roland,
14.02.2006, 19:22
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Sora,
14.02.2006, 08:20