Re: Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Mike Lange @, Dienstag, 23.02.2010, 14:00 (vor 5387 Tagen) @ Eschborn

Hallo,
ich hatte meinen letzten Auszahlschein von meinem behandelten Arzt am 11.02.10 erhalten.
Darauf war Vermerkt:
Noch arbeitsunfähig: Ja
Noch behandlungsbedürftig: Ja

Nun war ich heute dort, da ich eine Sprechstunde hatte. Da sagte mein Arzt, er könne mich nicht länger Arbeitsunfähig schreiben.
Er wollte mir aber auch keine Überweisung zu einem anderen Arzt ausstellen. Ebenso gab er mir auch keinen Auszahlschein mehr mit, aus welchem hervorgeht, dass ich nun arbeitsfähig bin, ggf voraussichtlich bis ....
Sowie nicht mehr behandlungsbedürftig sei.
Auch eine Bescheinigung meines heutigen Besuches bei Ihm habe ich nicht erhalten.

Was kann ich nun tun??


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