Re: Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Janni, Donnerstag, 13.04.2006, 17:46 (vor 6799 Tagen) @ Eschborn

Der Arzt kann für die Leistung des Ausfüllens des Zahlscheins im neuen Quartal nochmals 10 EUR von dir verlangen. Es ist unrelevant, ob die Erkrankung noch im alten Quartal bestand. Die ärztliche Leistung erbringt er im aktuellen Quartal. Und wenn du noch keine Praxisgebühr bezahlt hast, mußt es eben machen. Kein Zahlschein = keine Krankengeld-Auszahlung. Hast du denn das Krankengeld zeitnah beantragt oder erst nachdem du auf der Lohnabrechnung die Kürzung deines Lohnes entdeckt hast. Krankengeld ist eine Antragsleistung. Es wird nicht automatisch gezahlt.


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