Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Eschborn @, Dienstag, 11.04.2006, 14:54 (vor 6801 Tagen)

Welche rechtliche Regelung schreibt eigentlich vor, dass Krankenkassen, erst nachdem sie einen ausgefüllten Auszahlschein erhalten hat, das Krankengeld auszahlen dürfen?

Hintergrund:
mein behandelnder Arzt will den Auszahlschein nur gegen neue Praxis Gebühr ausfüllen, da mittlerweile ein neues Quartal angefangen hat. Meine Bandlung ist aber schon im letzten Quartal abgeschlossen worden. Außerdem hat meine KK den Auszahlschein so zu geschickt (am 28.03), dass ich ihn nicht mehr rechtzeitig im letzten Quartal unterschreiben lassen konnte.


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