Re: Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)
Hi,
KG wird halt nur gezahlt, wenn der Arzt bestätigt, dass weiterhin AU vorliegt. Diese Bestätigung muss aktuell sein. Der Auszahlschein ist bei lfd. KG-Bezug der einzige, aktuelle Nachweis über den Fortbestand der AU - gelbe Scheine gibt es ja nicht mehr. Somit kann halt nur darauf gezahlt werden.
Nachzulesen in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (wenn das noch so heißt).
Wenn Du weiterhin AU bist musst Du doch sowieso dieses Quartal noch mal zur Behandlung?? Dann macht es doch nichts, wenn Du die Praxisgebühr schon jetzt zahlst.
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- Auszahlschein fürs Krankengeld -
Eschborn,
11.04.2006, 14:54
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld -
Agion,
11.04.2006, 18:10
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld -
Eschborn,
12.04.2006, 11:53
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld - Janni, 13.04.2006, 17:46
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld -
Eschborn,
12.04.2006, 11:53
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld - Sascha, 18.04.2006, 21:11
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld -
Andrea Schott,
20.03.2009, 09:21
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld - Czauderna, 20.03.2009, 12:37
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld - Mike Lange, 23.02.2010, 14:00
- Re: Auszahlschein fürs Krankengeld -
Agion,
11.04.2006, 18:10