Re: Auszahlschein fürs Krankengeld (Krankenkassenrecht)

Eschborn, Mittwoch, 12.04.2006, 11:53 (vor 6800 Tagen) @ Agion

Hi Agion,

danke erstmal für die Antwort.

Die AU bestand schon vor Quartalsende nicht mehr.

Der Anspruch auf Krankengeld entstand nicht wegen der Dauer meiner AU (Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber nur für die ersten 6 Wochen einer AU), sondern wegen AU in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnis. Deshalb endete der Anspruch auf KG auch schon VOR Ende der AU.

Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des "Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen" habe ich nur in der "Fassung vom 01.12.2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 27.03.2004 in Kraft getreten am 1. Januar" gefunden. Ist das die aktuellste?


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