Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

petra @, Mittwoch, 25.10.2006, 02:13 (vor 6604 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,
ich klinke mich hier ein, da ich persönlich im Ausland lebe und bei der deutschen GKV freiwillig versichert bin und meine Ehefrau auch, Wieso nur unter der Bedingung Wohnsitz in D beibehalten?
Was stimmt hier nicht?
Wir haben nämlich auch ein Problem:
Wir wollen nämlich in D eine Op durchführen lassen, mit Reha und allem was dazugehört, wegen der gefährlichkeit der Op.
Geht das denn nun oder nicht?
Darf die Ehefrau als Begleitperson mit?
Danke dies brennt uns nämlich auf den Nägeln


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum