Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 18.05.2006, 01:04 (vor 6765 Tagen) @ jan

Wenn Sie einen Wohnsitz in D behalten, können Sie Mitglied einer deutschen GKV freiwillig bleiben. Hier ist ein Mindestbeitrag fällig, auch wenn keine Einkünfte vorhanden sind.

Natürlich zahlt die deutsche GKV in Russland nur im sogenannten Kostenerstattungsverfahren und dies auch nur, wenn die GKV sich hierzu bereit erklärt, z.B. aus Kulanz.

Ob Sie mit diesen Erstattungen in Russland zurecht kommen, sei dahin gestellt. Zusatzlich können Sie eine befristete private Auslandskrankenversicherung abschließen.


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