Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

Thomas, (vor 7157 Tagen) @ jan

Ansonsten kann man sich natürlich freiwillig weiter versichern, z.B. nach Berufsaufgabe. Hier wird ein fiktives Mindestgehalt von 800 Euro und ein paar zerquetschten angenommen, bei höheren Kapitaleinkünften natürlich mehr.


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