Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 16.05.2006, 20:08 (vor 6766 Tagen) @ jan

Ansonsten kann man sich natürlich freiwillig weiter versichern, z.B. nach Berufsaufgabe. Hier wird ein fiktives Mindestgehalt von 800 Euro und ein paar zerquetschten angenommen, bei höheren Kapitaleinkünften natürlich mehr.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum