Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 19.05.2006, 21:24 (vor 6766 Tagen) @ August

Na ja, das geht schon, das ist natürlich nicht mit einer deutschen Vollkrankenversicherung - seis nun GKV oder PKV - zu vergleichen!
Vgl. Ausschluss chronischer Erkrankungen und Behandlung von Erkrankungen, die bis zu 6 Monate zuvor in D behandelt wurden. Ich hoffe Sie waren die letzten 6 Monate nie beim Arzt!
Beispiel: Bronchitis in den letzten 6 Monaten --> keine Leistung bei Lungenentzündung mit stationärer Behandlung, da ebenfalls Lungenerkrankung.
Da mag haarspalterisch sein, aber für den Preis kann man ohne eine Gesundheitsprüfung nicht mehr erwarten!

Übrigens ist hier der Tarif AVL besser und gleich teuer, hat aber eine Gesundheitsprüfung.

Aber Sie haben ja in D weiterhin Ihre GKV, die dann im Notfall für Sie nach einem Rücktransport einspringt.

Wichtig ist bei diesem Tarif wie auch bei Ihrer beizubehaltenden freiwilligen GKV ein Wohnsitz in Deutschland, den Sie zumindest pro forma beibehalten müssen.


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