Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)
wenn es nicht berufsbedingt ist gibs keine anwartschaft.
hier geht dann nur eine "normale" freiwillige Versicherung.
bei einer anwartschaft wäre ein einkommen nicht zu berücksichtigen
wenn es nicht berufsbedingt ist gibs keine anwartschaft.
hier geht dann nur eine "normale" freiwillige Versicherung.
bei einer anwartschaft wäre ein einkommen nicht zu berücksichtigen
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