Re: Freiberufler im Ausland (Krankenkassenrecht)

jan, Mittwoch, 17.05.2006, 10:01 (vor 6765 Tagen) @ August

wenn es nicht berufsbedingt ist gibs keine anwartschaft.
hier geht dann nur eine "normale" freiwillige Versicherung.

bei einer anwartschaft wäre ein einkommen nicht zu berücksichtigen


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