Re: Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Donnerstag, 25.05.2006, 18:05 (vor 6757 Tagen) @ Messie

Dreimal dürfen Sie raten, warum die Beihilfetarife in den letzten Jahren so explodiert sind! Und dreimal dürfen Sie raten, warum nicht nur die Politik wegen der Beihilfekosten den Steigerungssatz auf 1,7-fach deckeln will und die PKV gar nichts dagegen hat!

Durch die Verbeamtungswellen im Schuldienst ist die PKV schon gebeutelt, da die Gesundheitsämter jeden Unsinn prüfen, nur keine Psychosen. Und die Ehepartner müssen ja schließlich auch nicht vor der Heirat zum Gesundheitsamt.

Also, informieren Sie sich bei Ihrer PKV und stellen Sie gleich nach der Hochzeit inkl. Arbeitsaufgabe einen Antrag.

Natürlich erhält Ihre Zukünftige keinen Beihilfeergänzungstarif, das ist wohl klar! Deshalb müssen Sie sich genau erkundigen, ob bei Ihrer PKV auch die Kurkosten im 30%-Tarif mitversichert sind oder ob man hierzu den Ergänzungstarif braucht, den Ihre Frau ja dann nicht bekäme.

Auch fehlen in der PKV oft etliche in der GKV erstattungsfähige Hilfsmittel (hier ist z.B. die Debeka leider grottenschlecht) und Heilmittel, auch die Heilanschlussbehandlung ist ein Problem. Also manchmal ist die GKV besser (Reha, Kur), manchmal die PKV (Arzt, Krankenhaus.

Deshalb empfehle ich Ihnen unter

http://www.pkv.de/downloads/INFO-Dauernde%20Oeffnung(1FL).pdf

und

http://www.pkv.de/downloads/INFO-Beamten%F6ffnung_I-Net.pdf

die Dokumente durchzustudieren.
Dann sollten Sie sich alle Bedingungen (sowohl MBKK= allg. Vers.-Bedingungen als auch die Tarifbedingungen) der PKVen kommen lassen, die an den Öffnungsaktionen teilnehmen.

Auf einen Versicherungsmakler brauchen Sie hier nicht zu setzen, da die PKV in den Kontrahierungszwangsfällen nicht noch zusätzlich Provisionen zahlen kann, sondern nur Bearbeitungsgebühren.


Übrigens:
Je nach der Beihilferegelung Ihres Dienstherrn ist es möglich, für freiwillig GKV-Versicherte ambulante Kostenerstattung in der GKV zu beantragen und die Restkosten zu 100% vom Dienstherrn zu erhalten, unabhängig vom Beihilfesatz. Dies wäre dann eine Möglichkeit, falls mal eine Privatbehandlung sinnvoll erschiene.


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