Re: Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

jan, Donnerstag, 25.05.2006, 10:12 (vor 6757 Tagen) @ Messie

Ihre "zukünftige" Frau könnte allerdings im Falle einer berufsunfähigkeit und bezug einer rente weiter pflichtversichert sein ?

am besten mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen was wäre wenn.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum