Re: Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

jan, (vor 7148 Tagen) @ Messie

Ihre "zukünftige" Frau könnte allerdings im Falle einer berufsunfähigkeit und bezug einer rente weiter pflichtversichert sein ?

am besten mal bei der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen was wäre wenn.


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