Re: Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

Messie, Donnerstag, 25.05.2006, 06:50 (vor 6757 Tagen) @ Thomas

14% von der Hälfte meines Gehaltes wären in der Tat nicht lukrativ - aber nichts im Vergleich zu den bereits heute bestehenden Krankheitskosten (obwohl meine Lebensgefährtin voll berufstätig ist).

Aber bedeutet Ihre Antwort, dass meine PKV (ist in der Tat eine der genannten) meine chronisch kranke künftige Frau aufnehmen muss? Wohl wissend, dass wir beide dann wirtschaftlich absolut nicht rentabel wären? Hieße das auch, dass meine Frau einfach so aus der GKV rauskäme?


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