Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)
Ich habe folgende Frage: Ich selbst bin Beamter, also PKV+Beihilfe. Meine Lebensgefährtin ist voll berufstätig und gesetzlich versichert. Wir überlegen uns zu heiraten
So weit kein Problem, aber: Meine Lebensgefährtin hat eine chronische Krankheit, an eine PKV ist also nicht zu denken. Solange sie berufstätig ist, bleibt sie natürlich in der GKV. Allerdings kann sie jederzeit berufsunfähig werden. Was ist dann? Eine Familienversicherung kann ich als beihilfeberechtigter Beamter mit PKV ja nicht anbieten. Zu welchen Konditionen bliebe sie in der Gesetzlichen?
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- Krankenversicherung nach Eheschließung -
Messie,
22.05.2006, 11:43
- Re: Krankenversicherung nach Eheschließung -
Thomas,
23.05.2006, 02:50
- Re: Krankenversicherung nach Eheschließung -
Messie,
25.05.2006, 06:50
- Re: Krankenversicherung nach Eheschließung - jan, 25.05.2006, 10:12
- Re: Krankenversicherung nach Eheschließung - Thomas, 25.05.2006, 18:05
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Messie,
25.05.2006, 06:50
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Thomas,
23.05.2006, 02:50