Re: Krankenversicherung nach Eheschließung (Krankenkassenrecht)

Thomas, Dienstag, 23.05.2006, 02:50 (vor 6763 Tagen) @ Messie

Ihre Zukünftige müsste einen eigenen Beitrag zahlen, d.h. 14% der Hälfte Ihres Gehaltes - nicht sehr lukrativ!

Aber es gibt ja die Öffnungsaktion der PKV für Beamte UND ANGEHÖRIGE! Wenden Sie sich einfach an Ihre PKV, ob diese hierbei mitmacht und erkundigen Sie sich nach den Fristen, die Sie einhalten müssen (Frist nach der Eheschließung).

Die PKV muss dann Ihre Frau mit maximal 30% Zuschlag versichern, kann jedoch ein Aufblasen der Versicherung auf 100% bei Wegfall der Beihilfe z.B. bei Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung, einem Angestelltenarbeitsverhältnis über der Beitragsbemessungsgrenze, durch Scheidung oder durch Ende Ihres Beamtenverhältnisses ausschließen - es gilt also genau das Angebot und die AVB der PKV zu prüfen!

An der Öffnungsaktion nehmen u.a. die Debeka, die DKV, die Allianz, die Central, die HUK und die Bayerische Beamtenkrankenkasse/UKV teil, um die üblichen Beamtenversicherer hier zu bennen.


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