Re: AOK fordert Nachzahlung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 24.08.2009, 22:16 (vor 5570 Tagen) @ Udo

Hallo,
"Allerdings darf die KK die Beiträge rückwirkend einfordern, der Versicherte wiederum hat nicht die Chance,zuviel bezahlte Beiträge wieder erstattet zu bekommen- kann das sein?"

So läuft das eigentlich in der Praxis nicht - nur bei der Ersteinstufung als Selbständiger wird diese Einstufung "unter Vorbehalt" gemacht weil da ja noch keine endgültigen Zahlen vorliegen - da kann es zu den Nachforderungen kommen aber auch ggf. zu Rückzahlungen.
Bei den Folgeeinstufungen wird dann immer der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid herangezogen bis zu dem Zeitpunkt an dem der nächste Bescheid vorgelegt wird - dann bildet dieser die Grundlage für die Zukunft usw., usw.
Gruß
Czauderna


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