Re: AOK fordert Nachzahlung (Krankenkassenrecht)
So wie ich es beurteilen kann ist das schon richtig.
Freiwillige Mitglieder, die bei Beginn der Versicherung keinen Nachweis erbringen können wie hoch ihr Einkommen ist, werden grds. erst in der Mindeststufe versichert. Sobald dann der Einkommenststeuerbescheid da ist, wird der Beitrag natürlich angepasst, da sich die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen richten. Und die Beiträge müssen Sie dann nachzahlen, dass wäre bei jeder anderen KK auch so.
Der Einkommenssteuerbescheid des vorherigen Jahres wird zur Einstufung für das darauffolgende Jahr herangezogen. Eine Berichtigung erfolgt grundsätzlich erst wieder mit dem nächsten Steuerbescheid.
Rechtlich gesehen ist somit alles in Ordnung.
Gruß
gesamter Thread:
- AOK fordert Nachzahlung -
H.S.,
03.01.2007, 14:44
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:24
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:50
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
H.S.,
13.01.2007, 15:16
- Re: AOK fordert Nachzahlung - Totte, 01.02.2007, 17:44
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Udo,
24.08.2009, 19:31
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Czauderna,
24.08.2009, 19:52
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Udo,
24.08.2009, 20:18
- Re: AOK fordert Nachzahlung - Czauderna, 24.08.2009, 22:16
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Udo,
24.08.2009, 20:18
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Czauderna,
24.08.2009, 19:52
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
H.S.,
13.01.2007, 15:16
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:50
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:24