Re: AOK fordert Nachzahlung (Krankenkassenrecht)
Es zählen nur die Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit. Eine Saldierung der Einnahmen ist nicht zulässig.
Die AOK wird anhand des Steuerbescheides nicht gesehen haben dass die Einnahmen über das ganze Jahr erzielt wurden. Sie sollten nachweisen, dass die Einnahmen nur in drei Monaten erwirtschaftet wurden.
Als weiteren Schritt würde ich Ihnen empfehlen einen (Steuer-)Vorauszahlungsbescheid beim Finanzamt zu erwirken anhand dessen dann Vorbehaltlich wieder die Mindeststufe bei Ihnen eigesetzt wird.
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- AOK fordert Nachzahlung -
H.S.,
03.01.2007, 14:44
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:24
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Gast,
04.01.2007, 12:50
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H.S.,
13.01.2007, 15:16
- Re: AOK fordert Nachzahlung - Totte, 01.02.2007, 17:44
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Udo,
24.08.2009, 19:31
- Re: AOK fordert Nachzahlung -
Czauderna,
24.08.2009, 19:52
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Udo,
24.08.2009, 20:18
- Re: AOK fordert Nachzahlung - Czauderna, 24.08.2009, 22:16
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Udo,
24.08.2009, 20:18
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Czauderna,
24.08.2009, 19:52
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H.S.,
13.01.2007, 15:16
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Gast,
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Gast,
04.01.2007, 12:24