Re: AOK fordert Nachzahlung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 24.08.2009, 19:52 (vor 5570 Tagen) @ Udo

Hallo,

Wenn sich jemand im Oktober eines Jahres selbständig macht dann werden die Einnahmen aus dieser selbständigen Tätigkeit in diesem Jahr natürlich auf die drei Monate verteilt und nicht auf 12 Monate,
allerdings kommen andere Einnahmen wie z.B. Kapitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dazu.

Gruß

Czauderna


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