Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Besucher, Mittwoch, 07.03.2007, 17:01 (vor 6475 Tagen) @ Ritterline

Guten Tag!

In Grundsätzen kann ich dem Thomas nur zustimmen: Dass die Entscheidung PRO PKV nunmal in aller Regel eine auf Lebenszeit ist - dürfte sich inzwischen auch bis zum letzten Bürger herumgesprochen haben. Jedenfalls sind diese infos für jeden frei zugänglich - den sie interessieren.

Doch um Dir dennoch evtl. einen Schritt weiterzuhelfen, hier nochmal die Rechtslage:

* Die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllst Du ganz klar nicht - solange Du Beamte bist. Solltest Du zu einem Zeitpunkt X keine Beamtin mehr und auch sonst nicht versicherungsfrei sein - geht es ausschließlich nach Gesamteinkommen, ob Du bei Deinem Mann unterkriechen könntest.

* Die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllst Du höchstwahrscheinlich ebenfalls nicht. Denn dafür müsstest Du ja gesetzliche Vorversicherungszeiten vorweisen können.

* Bleibt noch der Hauch einer Chance auf eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse - vorausgesetzt, Du würdest z. B. einen versicherungspflichtigen Job (OHNE Beamtenstatus!) aufnehmen UND hast Dich nicht schonmal von der Versicherungspflicht befreien lassen UND bist noch keine 55 Jahre alt.

All das kannst Du auch gern selbst im Detail nachlesen - im SGB V, §§ 5-10 ist das alles genauestens geregelt. Die Texte sind auch im Internet gut zu finden - und sogar noch einigermaßen laienverständlich.


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