Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 28.02.2007, 00:34 (vor 6479 Tagen) @ Schnitzel

Ab dem 1.1.2009 gibt es diese Möglichkeit, Altersrückstellungen mitzunehmen. Aber der Kontrahierungszwang - außer für den Basistarif - wirkt nur einmal im Beamtenleben bei einem Versicherer. Danach muss immer wieder eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

Was die Dame aber sicher wieder ignoriert, ist dass Sie wahrscheinlich einen Toptarif hat.
Billiger wird es, wenn sie z.B. die Wahlleistungen abwählt und sich ins Mehrbettzimmer legt und den Assistenzarzt an sich rumschnippeln lässt. Auch müsste sie den Beihilfeergänzungstarif kündigen für Zahnersatz - denn die 20% Zahnersatz der Beihilfe+50% durch die Quoten-PKV ergeben ohne Ergänzungstarif 70%. Mehr als jeder GKV-Versicherte hat. Alleine diese Annähern an die Leistung der GKV bringt im Monat Beitragseinsparungen bis zu 100 Euro je nach Alter und Beihilfeordnung.


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