Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Ritterline @, Mittwoch, 07.03.2007, 10:42 (vor 6475 Tagen) @ Thomas

Ich hatte eigentlich eine sachliche Frage gestellt und eine sachliche Antwort erwartet. Die Vorhaltung von Geiz ist Geil finde ehrlich gesagt unverschämt, da unsere Familienverhältnisse schon besonders sind (Kind mit 100% Schwerbehinderung) und ich noch nicht weiß wann bzw. ob ich überhaupt wieder arbeiten gehen kann (vielleicht gehen Sie da nochmal ein wenig in sich, lieber Thomas, bevor ich hier so unsanft stellvertretend kollektiv für alle "verbal abgewatscht" werde.)
Für Frauen sind die privaten KVs übrigens nicht unbedingt besser bzw. sogar noch schlechter, was aber einige Herren nicht wissen bzw. was kein Versicherungskaufmann erwähnt!
Das muss auch mal gesagt werden:
1. Kosten wie Schwangerschaftsgymnastik bzw. Rückbildungsgymnastik (dient zur Prävention von Inkontinenz durch Dehnung des Beckenbodens) werden nicht von allen PrivatKVS gezahlt.
2.Wenn die Mutter erkrankt und ihr Kind nicht pflegen kann, dann zahlt die KV keinen Notmütterdienst wie es die gesetzliche KV macht. Das wiederum erzählt auch keiner...
3.Ich kann gerne auf den Chefarzt verzichten, lege ich auch nie Wert drauf und das Einbettzimmer bekommt man eh, wenn"s einem richtig dreckig geht.
4.Wenn eine Kur ansteht müssen die Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst aufgebracht werden. Wenn man dann nur noch einen Ernährer hat und die erschwerten familiären Bedingungen (100% Schwerbehinderung Sohn), dann darf man diese Frage stellen. Vielleicht gibt es ja jemanden in diesem Forum der mich deswegen nicht gleich an den Pranger stellt, sondern mir trotzdem in wohlerzogenem Ton Auskunft geben kann.
Danke!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum