Re: Als Beamtin zurück von Privater in Gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Thomas, Mittwoch, 07.03.2007, 16:35 (vor 6471 Tagen) @ Ritterline

Dies alles haben Sie nicht erwähnt. Sie sollten bei Fragen im Internet auch vorher in sich gehen und überlegen, ob Sie uns Ihre Situation klar darstellen wollen/können/sollen/müssen.

Wenn Sie Ihren Job als Beamtin wegen der Schwerbehinderung Ihres Kindes aufgeben, dann entfällt die Beihilfe und Sie können sofort in die Familien-GKV Ihres Mannes. Dass die Beihilfe während der Erziehungszeit trotz GKV des Ehemannes bezahlt, war nicht immer so, ist aber auf Druck der Beamtenverbände eingeführt worden - denn schließlich wollen viele Ober-/Rätinnnen auch gern den Chefarzt ambulant nach der Geburt aufsuchen. Dies ist übrigens verständlich, denn man versichert sich wohl mit Absicht privat, dass man dann auch nach der Geburt in der PKV bleiben kann. Man kann natürlich mit solchen Regelungen Sonderfälle wie den Ihren nicht berücksichtigen.

Allgemein sei angemerkt: Wahrscheinlich sind Sie dem Herdentrieb als vom Leben anhungslose Referendarin von 19 Jahren, der Bedingungen altersbedingt einfach egal waren, gefolgt und dann in eine der typischen Beamten-PKVs geraten. Vielleicht waren Sie aber schon 25 Jahre alt und hatten ein Hochschulstudium hinter sich. Ich bin immer wieder überrascht, wie irritiert z.B. Lehrer bzw. Lehramtsanwärter reagieren, wenn man diese über die Leistungslücken der PKV gegenüber der GKV aufklärt, diesen aber sagt, dass der Staat nun mal aber die Zahlung der Hälfte der GKV ablehnt.
Außerdem ist man im ärztlichen Bereich nun mal besser dran in der PKV+Beihilfe als in der GKV - das mag Ihnen bei einer Schwangerschaft oder einer Behinderung (hier fehlt Gott sei Dank die Budgetierung in der GKV) zu Recht egal sein, bei einer Herz- oder Krebserkrankung entscheidet dies aber u.U. über Leben und Tot.

Sie sehen, dass man im Leben leider nicht alles haben kann. Was mich aufregt, ist, dass Sie sich wohl willentlich für ein System entschieden haben, dass beim Arzt und im Krankenhaus lebenswichtig mehr leistet, für Sie als Beamtin im Dienst billiger war, und jetzt, wo es darum geht, etwas selbst zu zahlen, meckern. Zumal Sie bei einer sorgfältigeren Auswahl Ihrer PKV die meisten Probleme hätten vermeiden können.

Und ich kenne genug Fälle von Beamtinnen, die sich dessen bewusst sind, die aber einfach mehr Wert auf Chefarzt und Einbettzimmer legen (zumal dies in den meisten Ländern eh 100%-Zusatztarife sind, da die Beihilfe nichts mehr dazu zahlt, also etwas, was auch für den GKVler zusatzversicherbar ist) als auf Erstattung von Schwangerschaftsgymnastik. Und diese schließen dann auch eine Kurtarif ab, weil diese genau wissen, dass man immer mit dem schlimmsten rechnen muss und dies auch versichern muss, wenn man es nicht selbst zahlen will oder kann!

Aber bei uns in Deutschland werden ja leider viele nur sauer, wenn etwas Geld kostet, und nicht dann, wenn etwas komplett verweigert wird, wie in der GKV.

Übrigens: Wegen des oft grausamen Hilfsmittelkatalogs der typischen Beamten-PKVs hoffe ich für Sie, dass Sie Ihr behindertes Kind in der GKV unterbringen konnten, sonst müssen Sie hier auch noch je nach Land 20 bis 35% selbst zahlen.


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