Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung (Krankenkassenrecht)

Gabriele Bergmann @, Freitag, 11.12.2009, 01:19 (vor 5462 Tagen) @ mipi67

Bei mir war es ähnlich. Ich bin selbstständig und privat versichert, mein Mann war Angestellter. Als er 1989 verstarb bekam mein Sohn Halbwaisenrente. Die Barmer meinte ich müsse meinen Sohn nun freiwillig versichern, da ich selbstständig sei. Im Oktober 2009 begann mein Sohn ein Studium und plötzlich als ich ihn zum Studententarif (der günstiger ist, als der seit 1989 von mir bezahlte Beitrag) versicherte, erhielt ich einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung. Dass mein Sohn als Student pflichtversichert sei und deshalb von mir angeblich zu Unrecht erhaltene Krankenversicherungszuschüße zurück zu zahlen seien. Gleichzeitig wurde die Rente in Höhe von ca. 270,00 Euro auf 230,00 Euro gekürzt. Nun hat sich herausgestellt, dass mein Sohn bereits 1989 falsch eingestuft wurde und ich somit 20 Jahre lang viel zu hohe Beiträge bezahlt habe. Die Rechtschutzversicherung teilte mir auf Anfrage mit, dass meine Ansprüche angeblich bis auf 4 Jahre verjährt seien. Das kann ich gar nicht glauben. Bis jetzt warte ich allerdings noch auf die Reaktion der Barmer.


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